Nichtbezahlung der Mautgebühr

Gemäß Artikel 176 der Straßenverkehrsordnung sind Autobahnbenutzer ohne Mautkarte zur Bezahlung einer Gebühr für die Strecke zu jener Mautstelle verpflichtet, die am weitesten von der Einfahrt entfernt liegt. Die Benutzer haben dabei das Recht, Beweise für die Einfahrt an einer bestimmten Mautstelle vorzulegen (Quittungen, Rechnungen, Zeugenaussagen usw.).

Eine Verletzung der Mautpflicht kann viele Gründe haben (kein Bargeld, Verlust der Mautkarte, keine Bank- oder Kreditkarte, unzureichendes Guthaben auf der Karte usw.). Daher werden an der Mautstelle und im Verwaltungsverfahren von Fall zu Fall die vorgesehenen Maßnahmen in die Wege geleitet.

Der geschuldete Betrag muss gemäß den vorgeschriebenen Anweisungen innerhalb von 15 Tagen ab Reisedatum beglichen werden. Nach Ablauf dieser Frist leitet die A22 ein Eintreibungsverfahren ein, wobei zuzüglich zur Mautgebühr die dafür anfallenden Kosten verrechnet werden. Im Falle einer Nichtbezahlung innerhalb der angegebenen Frist behält sich die A22 vor, die diesbezügliche Dokumentation an die Straßenpolizei für die Anwendung einer Verwaltungsstrafe gemäß Abs. 11 und 21 Art. 176 der StVO zum festgestellten Verstoß gegen die Mautpflicht weiterzuleiten. Diese Bestimmungen sehen die Zahlung einer Strafe zwischen €85,00 und €338,00 sowie den Abzug von zwei Führerscheinpunkten für den Fahrzeuglenker vor.

Autobahnbenutzer können ihre Rückfragen (oder ANFRAGEN ZUR EINSTELLUNG DES VERFAHRENS) wie folgt einreichen: 

  • durch eine schriftliche Mitteilung an die E-Mail-Adresse rmpp@autobrennero.it
  • oder durch die Einsendung der hierfür vorgesehenen „gelben Karte“, die den Benutzern an der Mautstelle ausgehändigt wird.

Die A22 nimmt die Antrag der Benutzer zur Einstellung des Verfahrens ohne weitere Mitteilung an, nachdem sie die genaue Übereinstimmung der geschuldeten Mautgebühr mit der tatsächlich gefahrenen Strecke und die Zulässigkeit der angeführten Belege zur Rechtfertigung überprüft hat.
Falls die sogenannte „gelbe Karte“ unvollständig ausgefüllt wurde oder die notwendigen Belege fehlen bzw. nicht ausreichen, um die angegebene Mautstelle als tatsächliche Einfahrt gelten zu lassen, nimmt die A22 ihr Recht wahr, die Gebühr mittels einer schriftlichen Mitteilung an die Kunden einzutreiben.

Es gibt auch eine digitale Version der gelben Karte, die über ein spezifisches Formular auf der Internet-Website (Online-Bezahlung) ausgefüllt werden kann.

Die vom Benutzer zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden gemäß der Datenschutzrichtlinie (Gesetzesverordnung 196/2003 und EU-Richtlinie 679/2016) verarbeitet. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Website www.autobrennero.it/de.



Die Überweisung der Nichtbezahlung der Mautgebühr kann auf folgende Konten erfolgen:

  • Banküberweisung: INTESA SAN PAOLO SPA - IBAN: IT 79 F 03069 01856 100000004308 - BIC: BCITITMM mit folgenden Angaben: Nr. der Nichtbezahlung, Autokennzeichen, Datum und Uhrzeit
  • Nichterfolgte Bezahlung an einer MRP-Spur kann innerhalb von 10 Tagen an einer mit Personal besetzten Spur nachgeholt werden; dabei ist die Gebühr von 2,60 € für Spesen nicht zu entrichten.


Erläuterungen dazu unter der Tel.-Nr. +39 (0)461212610, von Mo. – Fr. von 9.00-12.00 Uhr und von 14.00-17.00 Uhr.

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