Brennerpass richtet sich an Angestellte, Selbstständige und Studenten, die ein elektron. Mautvertrag besitzen und die Brennerautobahn benutzen, um von ihrem Wohnort zum Arbeits- bzw. Studienplatz und umgekehrt zu gelangen.
Brennerpass verfällt am 31. Dezember des laufenden Jahres, vorbehaltlich weiterer Mitteilungen der Brennerautobahn AG; sollten die Voraussetzungen schon vorher entfallen, muss der gestellte Antrag widerrufen werden.
Der Preisvorteil gilt ausschließlich auf der Brennerautobahn und betrifft ausschließlich die im Antrag genannten zwei Autobahnein- und Autobahnausfahrten.
Brennerpass ist mit den anderen Mautfreistellungen er Brennerautobahn AG kumuliebar (außer “Preisanpassung für Motorräder”) sofern die interessierte Strecken nicht dieselben sind.
Die Vergünstigung für den Antragsteller erfolgt nach Prüfung der erforderlichen Voraussetzungen, innerhalb von 72 Stunden nach Einreichung des Antrages. Im Falle von verspäteter Einreichung des Antrages von Seiten des Dienstleisters, tritt die Vergünstigung innerhalb der 72 Stunden nach Eingang des Antrages bei der Brennerautobahn AG in Kraft.
Die Brennerautobahn AG behält sich, infolge vorausgegangener Ermittlungen und/oder eigener Kontrollen das Recht vor, den vom Benutzer unterzeichneten Antrag zu genehmigen bzw. nicht zu genehmigen, falls die geleisteten Erklärungen des Antragstellers nicht der Wahrheit entsprechen sollten.
Bei Änderung der angegebenen Autobahnein- bzw. Autobahnausfahrt oder im Falle eines Tausches des Mautgerätes, muss das Antragsformular erneut ausgefüllt werden.
Die angewendete Mautfreistellung der Brennerautobahn AG, wird ausschließlich auf der Rechnung für das elektronische Mautgerät, für die besagte Zeit, angegeben.
Soweit nicht ausdrücklich genannt wird, wird auf die Regeln und Bedingungen des elektron. Mautvertrages hingewiesen.
Alle Mitteilungen bezüglich Brennerpass können vom Autobahnnutzer sowohl an den Dienstleister, der das Mautgerät geliefert hat, als auch an die Brennerautobahn AG gerichtet werden.