RECHNUNGSAUSSTELLUNG Im Hinblick auf den Artikel 22, zweiter Absatz des G.D.P. vom 26. Oktober 1972, Nr. 633 und im M.D. vom 20. Juli 1979, muss der Nutzer, der an der Ausstellung der Rechnung interessiert ist, einen speziellen Antrag an die Brennerautobahn AG, Via Berlino Nr. 10 - 38121 Trient, stellen. Die an den Autobahnstationen ausgestellten Mautquittungen stellen nämlich kein gültiges Dokument für den Antrag auf Abzug der auf den Autobahngebühren erhobenen Mehrwertsteuer (MwSt.) dar. RECHNUNGSAUSSTELLUNG DER MAUT UND RÜCKERSTATTUNGSANFRAGE Die Ausstellung der Rechnungen schließt jegliche Form der Haftung der Konzessionsgesellschaft aus, da die Ausübung des Rechts auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer und das Wissen über die geltenden gesetzlichen Grenzen zu Lasten des Antragstellers sind. Für die Anfrage zur Rechnungsstellung bezüglich der ausschließlich von der Brennerautobahn AG eingezogenen Mautgebühren muss der Nutzer das dazu bestimmte Formular ausfüllen, das am Ende der folgenden Seite zu finden ist. Dieses muss zusammen mit den originalen Mautbelegen (gemäß M.D. Finanzen vom 20.07.79) eingereicht werden und folgende Angaben enthalten:
Das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular und die originalen Belege müssen per Post und/oder Kurier an folgende Adresse gesendet werden: Reparto Gestione Introiti Brennerautobahn AG Via Berlino n.10 38121, Trient – Italien Die Anfrage muss zudem ordnungsgemäß zur erforderlichen Verantwortungsübernahme unterschrieben werden. Die Nichtanwendung dieser Hinweise könnte die Bearbeitung der Rechnungsanforderung innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der Dokumentation unmöglich machen. Transite können durch Barzahlung, Kredit- und Debitkarten abgerechnet werden. Bei der Zahlung muss der Benutzer die Quittung für die Gebühr beim Mauteintreiber anfordern (oder die Taste zur Quittungsanforderung drücken, wenn er sich am Terminal ohne Mauteintreiber befindet). Zudem kann die Abrechnung für Zahlungen im Zusammenhang mit Beleg über Nichtzahlung der Maut (RMPP) angefordert werden. Rückerstattung der Maut Die Verfahren zur Rückerstattung der Maut können vom Benutzer selbst oder indirekt durch die Verwaltungsüberprüfungsverfahren des Unternehmens in die Wege geleitet werden, wenn z.B. Mautgebühren entrichtet werden, die über den vom Unternehmen geforderten Betrag hinausgehen. Informationen erhalten Sie unter ufficio.rimborsi@autobrennero.it oder telefonisch unter 0461 212770.