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Beschränkungen und Verbote
Beschränkungen und Verbote
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Auf der Brennerautobahn gelten folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen:
110 km/h von Kilometer 2 bis Kilometer 85 in beide Fahrtrichtungen,
60 km/h von Kilometer 54 bis Kilometer 85 für voll beladene Schwertransportfahrzeuge über 7,5 t in beide Fahrtrichtungen,
130 km/h von Kilometer 85 bis Kilometer 314 in beide Fahrtrichtungen.
Überholverbot
Entlang der A22 gilt in beide Fahrtrichtungen ein Überholverbot zwischen 0.00 und 24.00 Uhr für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 7,5 t und für Gespanne aus Zugfahrzeuge mit Wohnanhänger oder Anhänger.
Fahrverbote
Der Kalender gilt für einzelne vollbeladene Schwerlastfahrzeuge und -gespanne mit einer Ladung uber 7,5 t, fur Sonderfahrzeuge oder Sondertransporte sowie fur Transporte gefahrlicher Guter gemas Strasenverkehrsordnung und spezieller Verordnungen der Betreibergesellschaft.
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Fahrverbote
Halteverbot in den Nothaltebuchten
Die Nothaltebuchten entlang der Autobahn sind ausschließlich für das Abstellen bei Fahrzeugproblemen oder Unwohlsein von Fahrern oder Beifahrern innerhalb der entsprechenden Straßenmarkierung erlaubt. Das Parkverbot in den Nothaltebuchten gilt für die gesamte A22 von Brenner-Modena, in beide Fahrtrichtungen.
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