Close
Auf der Reise
WebCam
Reiseinfos
Mautgebühr
Dienstleistungen
LKW-Parkplätze
Sondertransporte
Die A22
Das Unternehmen
Geschichte
Service Informationsheft
Karriere
Das Autobahnnetz
Die Infrastruktur
Technische Daten
Überwachung und Instandhaltung
Netzausbau
Verkehrssicherheit
Verkehrsverwaltung
Die Verkehrshilfskräfte
Winterstrassendienst
Notfälle
Nachhaltigkeit
Wasserstoff
Elektromobilität
Intermodalität Straße-Schiene
Fotovoltaik
Innovation
Interventionsbereiche
Sensoren und Sicherheit
Europäische Projekte
Lieferanten und Firmen
Ausschreibungen
Ergebnis der Ausschreibungen
Telematische Ausschreibungen
News, Media und Events
letterA22
ABC - Die Brennerautobahn in der Stadt
Videogalerie
Einsichtnahme ins multimediale Archiv
Pressemitteilungen
News
MENU
de
it
de
en
de
it
de
en
Verkehrsinfo und Mitteilungen
Benutzerservicezentrum (CAU)
+390461980085
800 279940
aus I (kostenlose Tlf.-Nr.)
800 22022022
aus DE - A - NL (kostenlose Tlf.-Nr.)
Telefonzentrale
+390461212611
2
2 Info(s) zu Verkehr/Baustellen
Service Informationsheft
Home
/
Auf der Reise
/
Reiseinfos
/
Winterausrüstungspflicht
Winterausrüstungspflicht
Gesetzlich vorgeschriebene
Winterausrüstungspflicht vom 15. November bis 15. April
(auch bei keinem Schnee), um die Straßenhaftung, Stabilität und Sicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten.
Falls keine Winterreifen montiert sind, ist das Mitführen von Schneeketten Pflicht.
Informationen zum Verkehr und für technische Hilfeleistungen entlang der Brennerautobahn A22 gibt das Benutzerservicezentrum (CAU) rund um die Uhr unter den Telefonnummern +39 0461 980085 oder 800 279940 (kostenfreie Nummer), sowie unter der allgemeinen kostenfreien Nummer (aus Deutschland, Österreich, Holland) 00 800 22022022 (
www.a22.it
).
WINTERREIFEN
Die Winterreifen oder thermische Reifen erkennt man an der Reifenflanke mit dem Zeichen
M+S
. Die offizielle Reifengenehmigung der KFZ-Prüfstelle ist mit dem Zeichen
E
angezeigt, gefolgt von einer Nummer, die die Seriennummer und das Land angibt, wo die Genehmigung erteilt wurde. Die Pflicht des Mitführens von Schneeketten oder Winterreifen wird durch ein entsprechendes Schild mit Angabe der betroffenen Abschnitte und der Gültigkeitsdauer angezeigt. Diese Vorschrift ist auch ohne Schnee einzuhalten.
Die Missachtung dieser Vorschrift wird mit Verwaltungsstrafen
zwischen 80 und 318 Euro bestraft,
und der Fahrzeuglenker wird aufgefordert, ohne die Pflichtausrüstung nicht weiter zu fahren (s. Art. 6, Abs. 4e und Abs. 14).
GESETZLICHE BESTIMMUNGEN IN ÖSTERREICH
Die Winterausrüstungspflicht gilt auch
in Österreich
.
Vom 1. November bis zum 15. April
dürfen PKWs und LKWs bis 3,5 t bei winterlichen Verhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) nur mit Winterreifen oder an mindestens 2 Antriebsrädern mit Schneeketten fahren. Für LKWs über 3,5 t gilt zur selben Zeit Winterreifenpflicht und Mitführpflicht von Schneeketten. Für Busse gilt die Winterreifenpflicht und die Mitführpflicht von Schneeketten bis zum 15. März (unabhängig davon, ob winterliche Verhältnisse herrschen).
A22: WINTERDIENST
D
ie Brennerautobahn AG verfügt über 322 Winterdienst-Einsatzfahrzeuge. In den Silos und
Lagerhallen der Autobahnmeistereien (CSA) werden 13.480 Tonnen feste salzhaltige Taumittel und 1.400 Tonnen flüssige salzhaltige Taumittel gelagert.
Aufgrund ihrer geografischen Lage ist die A22 im Winter sehr kalten Temperaturen und starken Schneefällen ausgesetzt. Zur Verwaltung des Winterbetriebs hat das Unternehmen ein spezifisches Verfahren vorgesehen, das die Fähigkeiten und Tätigkeiten der einzelnen beteiligten Strukturen (CAU, COA, CSA und externe unterstützende Unternehmen) regelt, um in gemeinsamer Koordination angemessene Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Mit 25 Wetterstationen, Sensoren im Fahrbahnbelag und Fahrzeugen zur thermischen Kartierung überwacht die Brennerautobahn AG den Zustand der Straßenoberfläche, verhindert Schneeansammlungen oder Eisbildung und plant im Voraus Schneeräumeinsätze. Auf diese Weise werden auch die Verwendung von salzhaltigen Taumitteln optimiert sowie die Umweltverschmutzung und die Verwitterung der Bauwerke verringert. Notfall-Einsatzmaßnahmen werden darüber hinaus von einem Protokoll zwischen Verkehrspolizei, Feuerwehr und Rettungsdienst 118 geregelt.
Dokumente
KONTAKTE UND NÜTZLICHE TELEFONNUMMERN
Verkehrsprognose
Fahrverbot für LKWs
Baustellen
Gallery
weitere laden
Dienstleistungen
Nutzer
Nutzer
LKW-Fahrer
LKW-Fahrer
Nichtbezahlung der Mautgebühr
Mautgebühr Berechnen
Ermäßigungen
Dienstleistungszentren
Rechnungsausstellung und Rückerstattung
Elektromobilität
LKW- Rastplätze
Baustellenstopp
Sondertransporte
Elektrozapfsäulen
Wäscheservice in Rovereto Sud