Fahrzeuge, welche in Bezug auf Gewicht, Breite, Länge und/oder Höhe die Grenzwerte der Straßenverkehrsordnung überschreiten und Sondertransporte benötigen eine Genehmigung des Eigentümers oder des Konzessionärs, um auf der Brennerautobahn zu verkehren. In diesem Abschnitt finden Sie alle notwendigen Informationen dazu. Das Büro für Sondertransporte stellt folgende Genehmigungen aus: Einzel-, Mehrfach- und periodische Genehmigungen. Eine Einzelgenehmigung gilt ausschließlich für eine einzelne Fahrt in eine Fahrtrichtung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Mehrfachgenehmigungen hingegen gelten für eine bestimmte Anzahl von Fahrten innerhalb eines gewissen Zeitraumes und werden nur gewährt, sofern die Art, das Ausmaß und das Gewicht der transportierten Fracht ebenso wie der vorab festgelegte Transportweg stets dieselben sind. Periodische Genehmigungen gelten für eine unbegrenzte Anzahl an Fahrten in einem festgelegten Zeitraum und können für alle Fahrzeuge und Sondertransporte ausgestellt werden, welche die Merkmale und Bedingungen im beigefügten Formular erfüllen. Für weitere Informationen wenden Sie sich an unser Büro für Sondertransporte, das sich in der Nähe des Interporto von Trient befindet; Ufficio Trasporti Eccezionali Via Innsbruck 19, Piano Terra - BLOCCO A 38121 Trient T. +39 0461.212616 – 212617 – 212618 oder E-Mail: trasporti.eccezionali@autobrennero.it