Winterausrüstungspflicht

Gesetzlich vorgeschriebene Winterausrüstungspflicht vom 15. November bis 15. April (auch bei keinem Schnee), um die Straßenhaftung, Stabilität und Sicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten. Falls keine Winterreifen montiert sind, ist das Mitführen von Schneeketten Pflicht. 

Informationen zum Verkehr und für technische Hilfeleistungen entlang der Brennerautobahn A22 gibt das Benutzerservicezentrum (CAU) rund um die Uhr unter den Telefonnummern +39 0461 980085 oder 800 279940 (kostenfreie Nummer), sowie unter der allgemeinen kostenfreien Nummer (aus Deutschland, Österreich, Holland) 00 800 22022022 (www.a22.it).


WINTERREIFEN
Die Winterreifen oder thermische Reifen erkennt man an der Reifenflanke mit dem Zeichen M+S. Die offizielle Reifengenehmigung der KFZ-Prüfstelle ist mit dem Zeichen E angezeigt, gefolgt von einer Nummer, die die Seriennummer und das Land angibt, wo die Genehmigung erteilt wurde. Die Pflicht des Mitführens von Schneeketten oder Winterreifen wird durch ein entsprechendes Schild mit Angabe der betroffenen Abschnitte und der Gültigkeitsdauer angezeigt. Diese Vorschrift ist auch ohne Schnee einzuhalten.

Die Missachtung dieser Vorschrift wird mit Verwaltungsstrafen zwischen 80 und 318 Euro bestraft, und der Fahrzeuglenker wird aufgefordert, ohne die Pflichtausrüstung nicht weiter zu fahren (s. Art. 6, Abs. 4e und Abs. 14). 

GESETZLICHE BESTIMMUNGEN  IN ÖSTERREICH
Die Winterausrüstungspflicht gilt auch in ÖsterreichVom 1. November bis zum 15. April dürfen PKWs und LKWs bis 3,5 t bei winterlichen Verhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) nur mit Winterreifen oder an mindestens 2 Antriebsrädern mit Schneeketten fahren. Für LKWs über 3,5 t gilt zur selben Zeit Winterreifenpflicht und Mitführpflicht von Schneeketten. Für Busse gilt die Winterreifenpflicht und die Mitführpflicht von Schneeketten bis zum 15. März (unabhängig davon, ob winterliche Verhältnisse herrschen). 

A22: WINTERDIENST 

Die Brennerautobahn AG verfügt über 322 Winterdienst-Einsatzfahrzeuge. In den Silos und Lagerhallen der Autobahnmeistereien (CSA) werden 13.480 Tonnen feste salzhaltige Taumittel und 1.400 Tonnen flüssige salzhaltige Taumittel gelagert. Aufgrund ihrer geografischen Lage ist die A22 im Winter sehr kalten Temperaturen und starken Schneefällen ausgesetzt. Zur Verwaltung des Winterbetriebs hat das Unternehmen ein spezifisches Verfahren vorgesehen, das die Fähigkeiten und Tätigkeiten der einzelnen beteiligten Strukturen (CAU, COA, CSA und externe unterstützende Unternehmen) regelt, um in gemeinsamer Koordination angemessene Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Mit 25 Wetterstationen, Sensoren im Fahrbahnbelag und Fahrzeugen zur thermischen Kartierung überwacht die Brennerautobahn AG den Zustand der Straßenoberfläche, verhindert Schneeansammlungen oder Eisbildung und plant im Voraus Schneeräumeinsätze. Auf diese Weise werden auch die Verwendung von salzhaltigen Taumitteln optimiert sowie die Umweltverschmutzung und die Verwitterung der Bauwerke verringert. Notfall-Einsatzmaßnahmen werden darüber hinaus von einem Protokoll zwischen Verkehrspolizei, Feuerwehr und Rettungsdienst 118 geregelt.
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