Winterausrüstungspflicht

Gesetzlich vorgeschriebene Winterausrüstungspflicht vom 15. November bis 15. April (auch bei keinem Schnee), um die Straßenhaftung, Stabilität und Sicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten. Falls keine Winterreifen montiert sind, ist das Mitführen von Schneeketten Pflicht. 

Informationen zum Verkehr und für technische Hilfeleistungen entlang der Brennerautobahn A22 gibt das Benutzerservicezentrum (CAU) rund um die Uhr unter den Telefonnummern +39 0461 980085 oder 800 279940 (kostenfreie Nummer), sowie unter der allgemeinen kostenfreien Nummer (aus Deutschland, Österreich, Holland) 00 800 22022022 (www.a22.it).
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