Rückerstattung der Maut Die Verfahren zur Rückerstattung der Maut können vom Benutzer selbst oder indirekt durch die Verwaltungsüberprüfungsverfahren des Unternehmens in die Wege geleitet werden, wenn z.B. Mautgebühren entrichtet werden, die über den vom Unternehmen geforderten Betrag hinausgehen. Rechnungsstellung der Maut Um eine Mautrechnung zu erhalten, muss ein spezielles Formular (das von der Website des Unternehmens heruntergeladen werden kann oder an den Servicezentren der A22 erhältlich ist) ausgefüllt nd zusammen mit der/den Quittung(en), für die die Rechnungsstellung angefordert wird, eingesendet werden an: Brennerautobahn AG Settore Esazione (Abteilung für Mautgebühren) Via Berlino 10 38121 Trient – Italien. Der gegebenenfalls nach der Bezahlung an den Mautspuren mit Kasse oder automatischem Zahlsystem angeforderte Mautbeleg ist steuerlich nicht gültig. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte schriftlich an ufficio.rimborsi@autobrennero.it.