RECHNUNGSAUSSTELLUNG Im Hinblick auf den Artikel 22, Abs. 2 G.D.P. vom 26.10.1972, Nr. 633 und im M.D. vom 20.07.1979, muss der Nutzer für die Rechnungsausstellung einen dazu bestimmten Antrag an die Brennerautobahn AG, Via Berlino Nr. 10 - 38121 Trient, stellen. Der Antrag auf Rechnungsausstellung muss zusammen mit dem Nachweis über die erfolgte Mautbezahlung gerichtet werden. Die ausgestellten Mautquittungen der Autobahnstationen stellen nämlich kein gültiges Dokument für den Antrag auf Steuerabzug der auf den Autobahngebühren erhobenen Mehrwertsteuer (MwSt.) dar.
RECHNUNGSAUSSTELLUNG DER MAUT Die Rechnungsausstellungen schließen jegliche Haftungsform der Brennerautobahn AG aus, da die Rechtsausübung auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer und die bzgl. Kenntnis der geltenden gesetzlichen Grenzen zu Lasten des Antragstellers sind. Für die Anfrage zur Rechnungsstellung bzgl. der ausschließlich von der Brennerautobahn AG eingetriebenen Mautgebühren muss der Nutzer das dazu bestimmte Formular ausfüllen, das am Seitenende zu finden ist und verpflichtend folgende Angaben erfordert:
Das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular und die Original-Mautbelege müssen:
Die Anfrage muss ordnungsgemäß unterschrieben werden. Die Nichtbefolgung der Hinweise könnte die Bearbeitung der Rechnungsanforderung innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der Dokumentation beeinträchtigen. Bei der Zahlung muss der Nutzer die Quittung für die Mautgebühr beim Mauteintreiber anfordern (oder die Taste zur Quittungsanforderung drücken, wenn er sich am Terminal ohne Mauteintreiber befindet). Zudem kann die Abrechnung für Zahlungen im Zusammenhang mit Beleg über Nichtzahlung der Maut (RMPP) angefordert werden.