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07/04/2020
A22: freie Fahrt für Mitarbeiter im Gesundheitswesen.
Eigenerklärung für Anspruchsberechtigte; Gültigkeit bis zum Ende des Notstandes.
Mautbefreiung für das Gesundheitspersonal im Covid-19-Notstand.
Im Einvernehmen mit dem Transport- und Infrastrukturministerium und in Abstimmung mit dem Verband der italienischen Betreiber mautpflichtiger Autobahnen Aiscat (Associazione Italiana Società Concessionarie Autostrade e Trafori) hat die Brennerautobahngesellschaft die Mautbefreiung für alle Mitarbeiter im Gesundheitswesen beschlossen. Diese Befreiung gilt für Dienstfahrten im Zusammenhang mit dem Covid-19-Notstand und kann auch für die tägliche Strecke zum Arbeitsplatz geltend gemacht werden.
Die Befreiung von der Mautgebühr ist mit 3. April 2020 in Kraft getreten und gilt bis zur Beendigung des Gesundheitsnotstandes. „Wir sind das den Mitarbeitern im Gesundheitswesen schuldig, die mit einer sehr schwierigen Aufgabe betraut und einem mitunter erhöhten persönlichen Risiko ausgesetzt sind – zum Schutz von uns allen“, betont Diego Cattoni, Geschäftsführer der Brennerautobahngesellschaft.
Wer ein Telepass-Gerät benutzt, braucht für die Mautbefreiung lediglich die Eigenerklärung auf der Internetseite der Brennerautobahngesellschaft unter www.autobrennero.it auszufüllen und an die eigens dafür eingerichtete E-Mail-Adresse agevolazionecovid19@aiscat.it zu schicken. Damit die Fahrten nicht abgerechnet werden, muss dabei der betroffene Autobahnabschnitt angegeben werden. Wer hingegen kein Telepass-Gerät besitzt, erklärt an der Mautstelle, ein Mitarbeiter im Gesundheitswesen zu sein und erhält eine Erklärung über die Nichtbezahlung der Maut. Mit dieser können die Betroffenen im Zeitraum von zwei Wochen die Befreiung von der Mautgebühr beantragen.
Die bereits vorgesehene Mautbefreiung für Krankenwagen und Notarzt bleibt selbstverständlich aufrecht.
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