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29/07/2016
A22 genehmigt die Sanierungsarbeiten des Brenner Tunnels.
Neue Materialien und Technologien gewährleisten mehr Sicherheit. Der Verwaltungsrat der Brennerautobahn AG genehmigt wichtige Arbeiten im “Brenner” Tunnel. Durch diese wird der Tunnel sicherer sowie an die neue Gesetzgebung angepasst. Im Projekt wird besonderes Augenmerk auf die Umwelt und die Planung der Arbeiten gelegt.
In der heutigen Verwaltungsratssitzung der Brennerautobahn AG sind 26,8 Millionen Euro für die Sanierungsarbeiten des Tunnels “Brenner” genehmigt worden, welcher sich zwischen der Staatsgrenze und der Autobahneinfahrt befindet (Planimetrie).
Die geplanten Arbeiten sorgen für noch höhere Sicherheitsstandards, sowie spezifische vorbeugende Maßnahmen für Tunnels die eine Länge von 500 m (D. Lgs 264/06) überschreiten. Die Brennerautobahn AG hat diese Richtlinien in den anderen drei Tunnels, die länger als 500 m sind (Piedicastello (TN), Virgl (BZ) und Franzensfeste (BZ)) bereits umgesetzt.
Der Brenner Tunnel besteht aus zwei Galerien (Foto). Die Galerie Richtung Norden ist 820 m lang, jene Richtung Süden hat eine Länge von 493 Metern; diese beiden sind mit zwei Verbindungsstollen verbunden. Die Arbeiten umfassen insbesondere die Auskleidung der Tunnelrohre, der Randsteine, des by passes sowie auch des Bodenbelages. Für das Projekt werden umweltfreundliche und nicht brennbare Materialien verwendet. Es wird das Abwassersystem erneuert und besonderes Augenmerk auf die Entsorgung der Abbruchmaterialien gelegt.
Des weiteren werden alle technologischen Anlagen komplett renoviert sowie hocheffiziente und innovative Lösungen zur Brandbekämpfung und Notfallausrüstung eingesetzt.
Unter Berücksichtigung der Verkehrsprognosen und Ferienzeiten kann der Arbeitsplan, nach Bedarf mit einem gewissen Maß an Flexibilität, vorbereitet werden.
Die Sanierungsarbeiten der Galerien werden voraussichtlich zwei Jahre dauern.
Die Brennerautobahn AG hat in der Vergangenheit an dem Projekt europäischen UPTUN (2002-2006) teilgenommen. Bei diesem Projekt handelt es sich um die Modernisierung der Sicherheitsstandards im Bedarfsfall. Daraus entstanden wichtige Erfahrungen, in die aktuelle Gesetzgebung eingeflossen sind.
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