Zahlung mit Vorbehalt genehmigt: Gesellschaft hält sie für nicht geschuldetEntscheidung im Sinne einer Zusammenarbeit mit dem Staat getroffenAm heutigen Montagmorgen sind die Gesellschafter der Brennerautobahn AG zu einer Sitzung zusammengetroffen. Das Gremium gab dabei seine Zustimmung, damit der Verwaltungsrat die Zahlung von 70 Millionen Euro an die Staatskassen veranlassen kann, wie im Regierungsdekret „Milleproroghe“ vorgesehen, das in das Gesetz Nr. 14 vom 24. Februar 2023 zu den sogenannten „extraprofitti“ umgewandelt wurde. Diese Entscheidung ist in der Folge unverzüglich vom Verwaltungsrat beschlossen und vorbehaltlich einer Wiederholung im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Staat und dem Infrastruktur- und Transportministerium getroffen worden, obwohl am Verwaltungsgericht Latium noch ein Rekurs der Gesellschaft anhängig ist. Die Brennerautobahngesellschaft ist der Ansicht, dass im Zeitraum der Konzessionsverlängerung keine angeblichen „Extraprofite“ erwirtschaftet worden sind, zumal die Gesellschaft weiterhin getätigte Investitionen amortisiert und neue Investitionen tätigt sowie ordentliche und außerordentliche Instandhaltungsarbeiten gewährleistet, um die Verkehrsader auf ein möglichst hohes Niveau in Bezug auf ihre Effizienz zu halten.