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25/02/2026
Ausschreibung. Gesellschafter erwarten Bewertung des Ministeriums
Vertrauen in die Entscheidungen der Regierung für die Umsetzung der Investitionen
Einstimmige Position in der heutigen Versammlung
Die Gesellschafterversammlung der Brennerautobahn AG hat das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Kenntnis genommen. Demnach wurde – im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit, in den die Gemeinde Mailand als Vergabestelle involviert war – ein Vorzugsrecht als nicht angemessen beurteilt. Die Gesellschafter nahmen außerdem die Klarstellungen des Infrastruktur- und Transportministeriums zur Kenntnis. Das Ministerium betonte – in Erwartung der noch ausstehenden juristischen Prüfungen –, dass sich das Urteil auf einen anderen gesetzlichen Rahmen bezieht als jenen, der für die Ausschreibung der A22-Konzession gilt.
Die Gesellschafter der Brennerautobahn AG erwarten daher das Ergebnis der laufenden juristischen Prüfungen im Ministerium und zeigen sich überzeugt, dass die zu findenden Lösungen die Umsetzung eines Investitionsplans ermöglichen werden, der von höchster Bedeutung für die Mobilität entlang des europäischen Skandinavien-Mittelmeer-Korridors, für den Umweltschutz in den Gebieten entlang der A22 und nicht zuletzt für den sensiblen Alpenraum ist, der einen wesentlichen Teil der Strecke prägt.
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