14/02/2025

Vorzugsrecht, Rekurs hinterlegt. Ziel: Abschirmung vor Rekurse von Dritten

Rückzug des Rekurses im Falle von Antworten der ausstehenden Fragen
Keine Zensur auf Ausschreibung, die die öffentliche Nützlichkeit des Planes der Brennerautobahn Ag belegt

Einstimmig beschloss heute der Verwaltungsrat der Brennerautobahn AG, einen Rekurs hinsichtlich des wie in der Ausschreibung definierten Vorzugsrechts für die Konzession der A22 einzureichen. Der Rekurs dreht sich einzigartig um diesen einzigen technischen Punkt technischer Natur, vorsorglich in Erwartung der ausstehenden Antworten, die das Unternehmen bereits eingereicht hat und jederzeit zurückgezogen werden kann. Eine besonders erforderliche Maßnahme, infolge des Rekurses von Dritten, deren Ziel es ist nicht nur das Vorzugsrecht zu entwenden, sondern auch das in der Ausschreibung angebrachte neue Mobilitätsmodell entlang der Brennerautobahn in Frage zu stellen.

Ziel des Rekurses der Brennerautobahn AG ist keineswegs, die vom Ministerium für Infrastrukturen und Transporte (MIT) veröffentlichte Ausschreibung in Frage zu stellen und noch weniger deren Ausgang zu gefährden, da diese Ausschreibung die bedeutendste Entscheidung in Bezug auf die Autobahnkonzession der A22 in den letzten Jahren darstellt. Eine Entscheidung, sei hervorgehoben, die die öffentliche Nützlichkeit des Investitionsplans der Brennerautobahn AG belegt hat.

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