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Regeln und Bedingungen Service Provider

Die Initiative Bozner Urban-Pass Bolzano ist, sofern keine weitere Mitteilung erfolgt, bis zum 31. Mai 2027 gültig.

Die Initiative Bozner Urban-Pass Bolzano ist den Inhabern eines elektronischen Mautvertrages vorbehalten.

Die Initiative Bozner Urban-Pass Bolzano gilt ausschließlich zwischen den Mautstellen Bozen Nord und Neumarkt/Auer einschließlich der dazwischenliegenden Mautstellen in beiden Fahrtrichtungen, von Montags bis Freitags, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Die Ausfahrt muss zwischen 6 und 9 Uhr sowie zwischen 16 und 19 Uhr erfolgen.

Die Initiative Bozner Urban-Pass Bolzano ist mit anderen Ermäßigungen der Brennerautobahn AG kumulierbar (mit Ausnahme der „Preisanpassung für Motorräder“), sofern die interessierten Strecken nicht dieselben sind.

Die Freistellung der Mautgebühr für den Antragsteller erfolgt nach Prüfung der erforderlichen Voraussetzungen, innerhalb von 72 Stunden nach Einreichung des Antrags. Im Falle einer verspäteten Einreichung des Antrags seitens des Dienstleisters, tritt die Vergünstigung innerhalb von 72 Stunden nach Eingang des Antrags bei der Brennerautobahn AG in Kraft.

Im Falle eines Gerätewechsels muss das Antragsformular erneut ausgefüllt werden.

Die angewendete Freistellung der Mautgebühr der Brennerautobahn AG wird ausschließlich auf der Rechnung für das elektronische Mautgerät für den betreffenden Zeitraum ausgewiesen.

Soweit nicht ausdrücklich genannt,  wird auf die  Regeln  und  Bedingungen  des elektronischen Mautvertrages hingewiesen.

Alle Mitteilungen bezüglich des Bozner Urban-Pass Bolzano können vom Autobahnnutzer sowohl an den Dienstleister, der das Mautgerät geliefert hat, als auch an die Brennerautobahn AG gerichtet werden.