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Sondertransporte

Diese Seite richtet sich an alle, die Informationen für die Befahrung der A22 mit Fahrzeugen benötigen, deren Abmessungen (Länge, Breite, Höhe) und/oder Gesamtmasse die im italienischen Straßenverkehrsgesetz festgelegten Grenzwerte überschreiten (Sondertransporte) und die daher eine entsprechende Genehmigung des Eigentümers oder Konzessionärs der Autobahn benötigen.

Das Büro für Sondertransporte der Brennerautobahngesellschaft stellt folgende Genehmigungen aus:

  • Einzelgenehmigungen

  • Mehrfachgenehmigungen

  • Periodische Genehmigungen

Einzelgenehmigungen gelten für eine einzige Fahrt innerhalb eines festgelegten Zeitraums und sind ausschließlich für eine einzelne Strecke in einer Fahrtrichtung gültig. 

Mehrfachgenehmigungen gelten für eine festgelegte Anzahl von Fahrten innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Sie werden ausschließlich dann erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • identische Ladung hinsichtlich Art, Typ, Abmessungen und Masse;

  • stets derselbe, vorab festgelegte Transportweg.

Periodische Genehmigungen gelten für eine unbegrenzte Anzahl von Fahrten innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Sie können für alle Fahrzeuge oder Sondertransporte erteilt werden, die die im beigefügten Dokument beschriebenen Merkmale und Voraussetzungen erfüllen

Büro für Sondertransporte
Via Innsbruck 19, Erdgeschoss – Block A38121 Trient (TN)
+39 0461 212616 – 212617 – 212618
 [email protected]

Offizielle Website SONDERTRANSPORTE