Nichtbezahlung der Mautgebühr
Eine Verletzung der Mautpflicht kann viele Gründe haben, beispielsweise fehlendes Bargeld, Verlust der Mautkarte, fehlende Maut- oder Zahlungskarte, technische Störungen usw. Je nach Fall werden sowohl an der Mautstelle als auch im anschließenden Verwaltungsverfahren die vorgesehenen Maßnahmen eingeleitet. Wird an der Ausfahrtsmautstelle keine Einfahrtsmautkarte vorgelegt, wird die Maut gemäß Art. 176 der italienischen Straßenverkehrsordnung ab der am weitesten entfernten Einfahrtsmautstelle berechnet, sofern der tatsächliche Einfahrtsort nicht durch geeignete Nachweise (Quittungen, Rechnungen usw.) belegt werden kann.
Der geschuldete Betrag ist innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag der Durchfahrt gemäß den im Bericht über die Nichtbezahlung angegebenen Zahlungsmodalitäten zu entrichten. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, leitet die A22 das Forderungseinziehungsverfahren ein; die entsprechenden Kosten werden dem geschuldeten Betrag hinzugerechnet. Darüber hinaus kann die Gesellschaft den Vorgang an die Straßenpolizei weiterleiten, damit die gemäß Art. 176 Abs. 11 und 21 der italienischen Straßenverkehrsordnung für die Nichtbezahlung der Autobahnmaut vorgesehenen Sanktionen angewendet werden (Geldbuße von 85,00 € bis 338,00 € sowie Abzug von zwei Punkten vom Führerschein des Fahrzeuglenkers).
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