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Regeln und Bedingungen Service Provider

Die Initiative Urban-Pass Trento ist, sofern keine weitere Mitteilung erfolgt, bis zum 1. Dezember 2026 gültig.

Die Initiative Urban-Pass Trento ist den Inhabern eines elektronischen Mautvertrages vorbehalten.

Die Initiative Urban-Pass Trento gilt zwischen den Mautstellen Trento Nord und Rovereto Süd einschließlich der dazwischenliegenden Mautstellen in beiden Fahrtrichtungen, von Montags bis Freitags, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Die Ausfahrt muss zwischen 6 und 9 Uhr sowie zwischen 17 und 20 Uhr erfolgen.

Die Initiative Urban-Pass Trento ist mit den anderen Ermäßigungen der Brennerautobahn AG kumulierbar (außer “Preisanpassung für Motorräder”) sofern die interessierten Strecken nicht dieselben sind.

Die Freistellung der Mautgebühr für den Antragsteller erfolgt nach Prüfung der erforderlichen Voraussetzungen, innerhalb von 72 Stunden nach Einreichung des Antrages. Im Falle einer verspäteten Einreichung des Antrages von Seiten des Dienstleisters, tritt die Vergünstigung innerhalb der 72 Stunden nach Eingang des Antrages bei der Brennerautobahn AG in Kraft.

Im Falle eines Gerätewechsels muss das Antragsformular erneut ausgefüllt werden.

Die angewendete Freistellung der Mautgebühr der Brennerautobahn AG, wird ausschließlich auf der Rechnung für das elektronische Mautgerät für den betreffenden Zeitraum ausgewiesen.

Soweit nicht ausdrücklich genannt,  wird auf die  Regeln  und  Bedingungen  des elektronischen Mautvertrages hingewiesen.

Alle Mitteilungen bezüglich des Urban-Pass Trento können vom Autobahnnutzer sowohl an den Dienstleister, der das Mautgerät geliefert hat, als auch an die Brennerautobahn AG gerichtet werden.